Erhöhung der Mindestabstände zu Wohnhäusern: Hierbei orientieren wir uns an der bayrischen Bestimmung „10H-Regelung“. Diese besagt, dass ein Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern von mind. 10 x Gesamthöhe eingehalten werden muss.
gesundheitlicher Schutz der Bevölkerung vor Infra/niederfrequentem Schall und Schattenwurf
Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume, sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen
keine Windenergie im Wald (Nadel- und Laubwald, sowie Sturmwurfflächen)
Erhalt der Lebensqualität der betroffenen Anwohner (Manrode, Bühne und Muddenhagen)
Schutz des Wohnraumes und somit ein Erhalt der Immobilienwerte
Rückgewinnung der Planungskompetenz für die Kommunen und damit die Abschaffung der Privilegierung für Windenergie durch den § 35 BauGB