Unsere Forderung

  • Erhöhung der Mindestabstände zu Wohnhäusern: Hierbei orientieren wir uns an der bayrischen Bestimmung „10H-Regelung“. Diese besagt, dass ein Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern von mind. 10 x Gesamthöhe eingehalten werden muss.
  • gesundheitlicher Schutz der Bevölkerung vor Infra/niederfrequentem Schall und Schattenwurf
  • Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume, sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen
  • keine Windenergie im Wald (Nadel- und Laubwald, sowie Sturmwurfflächen)
  • Erhalt der Lebensqualität der betroffenen Anwohner (Manrode, Bühne und Muddenhagen)
  • Schutz des Wohnraumes und somit ein Erhalt der Immobilienwerte
  • Rückgewinnung der Planungskompetenz für die Kommunen und damit die Abschaffung der Privilegierung für Windenergie durch den § 35 BauGB